Wichtig bei Schüleraustauschorganisationen: Geschäftssitz in Deutschland

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Dringend abzuraten ist bei der Planung eines Schuljahrs im Ausland von Organisationen ohne Geschäftssitz in Deutschland, bei den die Geltendmachung von Ansprüchen im Ausland erfolgen müsste. Nur wer mit einem deutschen Veranstalter fährt, genießt den Schutz der deutschen Gesetzgebung und hat im Zweifelsfall auch jemanden an den man sich halten kann. Zu dem Aspekt der Rechtssicherheit kommt außerdem die korrekte Beratung sowie die gewissenhafte Auswahl, Vorbereitung und Betreuung der Teilnehmer, die nur ein hiesiger Veranstalter leisten kann.